AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wakeboard und Wasserskilift Friedberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wakeboard und Wasserskilift Friedberg

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Wakeboard und Wasserskilift Friedberg/ Wörle&Friedrich GbR, (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend der Kunde genannt).

1. Benutzung der Wasserskianlage
Die Sicherheitsbestimmungen zur Nutzung der Anlage sind für alle Kunden verbindlich. Insbesondere sind die Hinweistafeln im Startbereich zu beachten. Anfängern ist die Nutzung der Seilbahn erst nach sorgfältiger und vollumfänglicher Kenntnisnahme des DVD Lehrfilms gestattet.

Personen, welche die Sicherheitsbestimmungen nicht beachten, können von der Seilbahnnutzung vom Betreiber ausgeschlossen werden. In diesem Fall verlieren die Karten ihre Gültigkeit; ein Erstattungsanspruch besteht nicht.

Der Kunde versichert, dass er bzw. Teilnehmer seiner Veranstaltung, gesund sind. Insbesondere versichert der Kunde, dass keine Beeinträchtigung durch Herz- oder/und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegende orthopädische Probleme oder andere, eine körperliche Betätigung beeinträchtigende Erkrankung nicht besteht.

Von jedem Kunden und Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die aushängenden Sicherheitsbestimmung und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreibers bzw. dessen Personal zu halten.

Bei der Nutzung der Anlage muss zwingend eine Schwimmweste getragen werden. Die Nutzung der sog. “Features“ im Bereich der Wasserskianlage ist nur unter Benutzung eines Sicherheitshelms gestattet.

2. Umfang der vertraglichen Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweils aktuellen, an der Seilbahn aushängenden Leistungsbeschreibung. Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber.

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, welche nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Dies betrifft auch insbesondere den wetterbedingten Wegfall der Nutzungsmöglichkeit der Seilbahnanlage. Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnungen können nicht beanstandet werden. Diese begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder zur Verlängerung der Gültigkeit von Karten. Ist der Wegfall jedoch durch den Betreiber zu vertreten, insbesondere bei Störungen des Betriebssystems, so hat der Betreiber das Recht, diese Leistung durch eine gleichwertige Leistung zu einem anderen, von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt zu ersetzen oder aber vom Vertrag zurückzutreten.

3. Karten und Reservierungen
Seilbahnkarten sind nicht übertragbar. Für alle Karten kann bei Verlust kein Ersatz verlangt werden. Seilbahnkarten berechtigen nur zum Benutzen der Seilbahn während der öffentlichen Betriebszeiten. Es gelten die aktuellen, aushängenden Preislisten. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis vorzulegen; andernfalls besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Ermäßigung.

Tickets gelten nur für den gebuchten Zeitraum.

Stundenkarten gelten ab dem Zeitpunkt des ersten Einbuchens.

Tageskarten gelten für den Tag des Kaufdatums während der regulären, öffentlichen Betriebszeiten der Anlage. Für Gruppentermine, Kurse etc. haben diese Karten keine Gültigkeit.

Saisonkarten gelten während des öffentlichen Betriebes. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und bei Verstößen gegen die Anweisung des Betreibers oder des Anlagenpersonals kann diese so Karte ohne Anrecht auf Erstattung entzogen werden.

Sämtliche Karten gelten nur während der Saison, in welcher sie erworben wurden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist, insbesondere bei Rundenkarten, ausgeschlossen.

10er-Block kann ab Kaufdatum 3 Jahre eingelöst werden.

Bei Liftreservierungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten beträgt die reguläre Bahnmiete zwei Stunden. Durch Witterungsverhältnisse oder höhere Gewalt kann es aus Sicherheitsgründen zu einem Stillstand während der Bahnmiete kommen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt dem Betreiber. Ein bis zu dreißigminütiger Ausfall während der Bahnmiete begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises oder eine Gutschrift der Ausfallzeit. Bei darüberhinausgehenden Ausfallzeiten bei einer Anmietung wird der bezahlte Mietzins für die weitere Stillstandzeit rückvergütet.

4. Betriebsgeschwindigkeit
Die Betriebsgeschwindigkeit der Seilbahn im öffentlichen Lauf beträgt zwischen 26 und 32 km/h. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Betriebsgeschwindigkeit. Nur bei den sog. “schnellen Runden", deren Zeiten den öffentlichen Aushängen bzw. der Internetseite zu entnehmen sind, wird mit einer höheren Betriebsgeschwindigkeit gefahren. Zu den schnellen Runden sind ausschließlich geübte Monoskifahrer zugelassen.

5. Verleih
Jeder entliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Anzüge, Wakeskates oder Wakeboardssind gegen eine geringe Gebühr gemäß der jeweils geltenden, aushängenden Preisliste erhältlich. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Neupreis eines Ersatzes oder die Reparatur zu bezahlen.

6. Bezahlung

Stundenkarten/ Saisonkarte/Rundenkarten/Leihgebühren
Vor Bezahlung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung.

Tickets & Kurse
Tickets und Kurse außerhalb der regulären Öffnungszeiten können über die Homepage des Betreibers gebucht werden. Mit der Buchung ist diese für den Kunden verbindlich. Die Kosten sind spätestens bis zum Beginn zu entrichten. Ein Rücktritt des Kunden ist nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. Der volle Kurspreis wird auch dann fällig, wenn der Kurs nicht in Anspruch genommen wird. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei einer ernsthaften Erkrankung. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, kann ein Gutschein in Höhe des Kaufpreises ausgestellt werden. Ebenso besteht nur ein Anspruch auf einen Gutschein, falls der Termin aus behördlichen Gründen (Covid-19) nicht stattfinden kann.

Bahnmiete
Reservierungen der Anlage außerhalb der regulären Öffnungszeiten können über das Liftreservierungssystem auf der Homepage des Betreibers gebucht werden. Die Reservierung ist für den Betreiber erst verbindlich, wenn eine Anzahlung i.H.v.50 Prozent des Mietzinses geleistet wurde. Der gesamte Mietpreis ist spätestens bis zum Beginn der Anmietung zu entrichten. Ein Rücktritt des Kunden ist nach Vertragsabschluss grundsätzlich ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, nicht auf die Buchung anwendbar. Diese bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin kann von der Reservierung durch den Kunden zwar noch Abstand genommen werden; in diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf Rückzahlung des bereits geleisteten 50%-igen Mietzinses.Ab einem Zeitraum von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin ist der volle Mietpreis auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wird.

7. Rückerstattungen/ Unmöglichkeit der Nutzung
Änderungen oder Ermäßigungen wegen zu geringer Belegung bei Bahnmiete oder aufgrund der Witterung sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von ihm geleisteter Zahlungen. Inhaber von Saisonkarten erhalten bei längerfristiger Erkrankung oder Verletzung (sechs Wochen oder mehr) nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine entsprechende Verlängerung in der Folgesaison. Eine anteilige Rückerstattung ist nicht möglich.

Der Betreiber kann die Nutzung der Wasserskianlage, Kurse und Liftreservierungen absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet, oder er aufgrund behördlicher Auflagen daran gehindert ist. Einen Entschädigungsanspruch des Kunden begründet dies nicht. Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, soweit möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeiten ausgeglichen.

Der Betreiber kann den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Betreiber die Durchführung nachhaltig stört und oder Regen und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Betreiber behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Ferner ist der Betreiber berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen, wenn der Betreiber den Eindruck hat, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht.

8. Wake & Fashion Shop
Eine Garantie für die im Wake &Fashionshop veräußerten Produkte wird nicht gewährt. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Gewährleistungsrecht.

9. Haftung
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Betreibers Leistungsstörungen entstehen, ist jede Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Unfälle, welche bei der Ausübung der Wassersportart vorkommen können.

Keine Haftung des Betreibers besteht bei Einbruch oder Diebstahl (z.B. in den Skistadl oder die Mietspinde).

Die Haftung des Betreibers ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Betreiber oder einen durch den Betreiber beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird.

Der Kunde oder Teilnehmer des Kunden haftet für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch Fehlverhalten des Kunden oder Teilnehmer des Kunden stehen, in voller Höhe.

10. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Augsburg. Für die Rechtsentscheidung ist stets das deutsche Recht maßgebend.

12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regeln ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

Stand: Juni 2016